- Investmentfonds
- Sondervermögen, 1. Allgemein: Für das EG-Richtlinien konforme Sondervermögen sind Kombinationen von Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten, Bankguthaben, Investmentanteilen und Derivaten möglich. Daneben gibt es in Deutschland Investmentfonds als Immobilien – Sondervermögen, Gemischte Sondervermögen und Altersvorsorge-Sondervermögen sowie seit 2004 auch ⇡ Hedge Fund. Wichtig ist die Bezeichnung für jeden Investmentfonds, die eine Unterscheidung ermöglichen muss und nicht irreführen darf. Die Vermögen sind getrennt zu halten.- 2. Arten: a) Nach Vermögensgegenständen: Eine Kapitalanlagegesellschaft kann verchiedene I. mit unterschiedlicher Zusammensetzung auflegen und verwalten.- b) Nach dem Volumen des I.: Hier sind offene und geschlossene I. zu unterscheiden. Bei offenen I. werden ohne Begrenzung neue ⇡ Anteile am Investmentvermögen an die Anleger verkauft und in weiteres Sondervermögen investiert. Dagegen haben geschlossene I. ein von vornherein vorgegebenes Volumen. Sie sind in Deutschland nur üblich für ⇡ Immobilienfonds und unterliegen nicht dem Investmentgesetz.- c) Nach der Streuung unter die Anleger: Während Publikumsfonds breiten Absatz an private und institutionelle Anleger finden können, dürfen die Anteile an ⇡ Spezialfonds von nicht mehr als 30 Anlegern gehalten werden, die keine natürlichen Personen sein dürfen.- d) Nach der Behandlung der Erträge: Fonds mit regelmäßiger Ertragsausschüttung oder thesaurierende Fonds. Letztere legen erwirtschaftete Erträge sofort wieder in demselben Fonds an. Literatursuche zu "Investmentfonds" auf www.gabler.de
Lexikon der Economics. 2013.